AGB´s
 

Allgemeine Vertragsbedingungen der Zimne&Wicklein GbR
für die Vermietung von Spieltischen nebst Zubehör

I. Präambel

Die Zimne&Wickklein  GbR wird im nachfolgenden als Auftragnehmer und die jeweiligen Kunden als Auftraggeber bezeichnet. Die AGB´s sind Bestandteil jedes  Mietvertrages. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. Beauftragte des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche oder schriftliche Zusicherungen oder Nebenabsprachen zu treffen, die vom Inhalt der AGB`s abweichen.

Mit Vertragsabschluss, schriftlicher Auftragsbestätigung und Lieferung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit der Geltung der AGB`s.

Gegenbestätigung des Auftraggebers unter Verweis auf dessen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Die AGB`s liegen zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers aus, sind im Internet unter der Adresse mobilepokertables.de.tl veröffentlicht und befinden sich als Anhang an jedem schriftlichen Mietvertrag.

Änderungen der Geschäftsbedingungen werden mit erneuten Aushang/Veröffentlichung wirksam und gelten als genehmigt, sobald der Auftraggeber nicht vor der Auftragsvergabe schriftlich widerspricht.

II. Angebote und Preise

Die Angebote und Preise des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

Mietverträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung und Ausführung zustande.

Wenn nichts anderes vom Auftragnehmer benannt wird, hält sich dieser 2 Wochen an sein Angebot gebunden.

III. Vertragskündigung

Wenn nicht ausdrücklich in schriftlicher Form anderes vereinbart wird, ist keine ordentliche Kündigung des Vertrages zulässig.

Sollte das Vertragsverhältnis außerordentlich durch den Auftraggeber gekündigt werden, werden folgende Kosten durch den Auftragnehmer berechnet:
 
  bis 10 Tage vor Ausführung 40% des Angebotspreises,
  bis 5 Tage vor Ausführung 60% des Angebotspreises,
  ab dem 5. Tag vor Ausführung wird der volle Angebotspreis
  berechnet und vom Auftraggeber geschuldet.

Jede Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Entscheidend ist der Eingang der Kündigungserklärung beim Auftragnehmer.

Teilkündigung von Verträgen und Leistungen nach Vertragsabschluss sind unzulässig. Nichtinanspruchnahme von Teilleistungen durch den Auftraggeber führt nicht zur Preisanpassung.


IV. Lieferung

Die Lieferung der Mietsachen erfolgt durch den Auftragnehmer ab seinem Lager in Potsdam auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Vom Auftragnehmer wird keine Transportversicherung abgeschlossen.

Der Umfang der Leistungen des Auftragnehmers ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem schriftlichen Mietvertrag.

Der Auftragnehmer bietet seine Leistungen selbst oder durch Beauftragte an. Im Falle der Leistungserbringung durch dritte kommt zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber kein Vertrag zustande.

Der Auftraggeber stellt freien Zugang zum Ausstellungsort der gemieteten Sachen, Be- und Entladungsmöglichkeiten sowie ausreichend kostenfreien Parkraum in unmittelbarer Nähe sicher. Sofern Termine mit konkreter Uhrzeit vereinbart werden, besteht für den Auftragnehmer einer Nacherfüllungsfrist von 2 Stunden.

V. Abnahme/Gewährleistung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mietgegenstand unverzüglich nach Erhalt und Anlieferung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen.

Die Abnahme des Mietgegenstandes erfolgt unmittelbar nach Aufbau. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind gegebenenfalls vorhandene Mängel schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen. Spätere Mängelanzeigen sind unwirksam.

Im Falle des Verkaufs von gebrauchten Sachen durch den Auftragnehmer wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Schäden durch unsachgemäße Benutzung oder falsche Bedienung des Mietgegenstandes gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dieses gilt ebenfalls für Gäste und Kunden des Auftraggebers, welche mit dem Mietgegenstand in Kontakt kommen.

Einen Anspruch auf Ersatzlieferung hat der Auftraggeber nach mangelfreier Abnahme der Mietsache nicht.

Veränderungen und Umbauten an den zur Verfügung gestellten Mietsachen sind nicht zulässig. Das gleiche gilt für das Anbringen von Werbematerial. Sofern die Auftragnehmer Sachen veräußern, wird der verlängerte Eigentumsvorbehalt vereinbart.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers bzw. des Verkäufers.

VI. Zahlungen

Mietrechnungen werden durch den Auftragnehmer mit der Anlieferung der Mietgegenstände dem Auftraggeber überreicht und sind nach Aufstellung der Mietsachen sofort ohne Abzug zahlbar. Die Bezahlung erfolgt in bar. Erfolgt keine oder keine komplette Zahlung bei Fälligkeit durch den Auftraggeber, besteht für den Auftragnehmer kein Verpflichtung zur Lieferungen und Erfüllung des Vertrages. Die Rechnungsforderung bleibt dennoch in vollem Umfange gegen den Auftraggeber bestehen.

Zusätzlich schuldet der Auftraggeber in diesem Falle ab dem Zeitpunkt des einsetzenden Verzuges eine 10%ige Verzinsung des Rechnungsbetrages als pauschalen Schadenersatz.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

VII. Pfandrecht

Die Mietgegenstände befinden sich im uneingeschränkten Eigentum des Auftragnehmers. Ansprüche Dritter hieran bestehen nicht. Die Mietgegenstände dürfen durch den Auftraggeber daher weder verpfändet noch als Sicherungsleistung bei dritten eingebracht werden.

VIII. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände des Auftragnehmers sachgerecht zu nutzen und übermäßige Inanspruchnahme zu vermeiden, sowie sie gegen Feuer, Wasserschaden, Vandalismus, Einbruchdiebstahl und sonstige Abhandenkommen ausreichen zu schützen. Für abhanden gekommene oder defekte Mietsachen sowie für eine unsachgemäße Nutzung haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.

Fehlende Token und Jetons werden mit 1€ je Stück nachträglich dem Auftraggeber berechnet. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit den gemieteten Gegenständen kein verbotenes Glücksspiel durchzuführen bzw. selbst oder mit Dritten um Geld zu spielen.

Jede gesetzeswidrige Nutzung der Mietgegenstände, sei sie strat-, öffentlich- oder zivilrechtlicher Natur, ist untersagt. Alle überlassenen Mietsachen sind während der Vertragsdauer nicht durch den Auftragnehmer versichert.

Die Nutzung der dem Auftraggeber überlassenen  Mietsachen durch Dritte ist grundsätzlich unzulässig. Sofern eine öffentlichrechtliche Aufstell- oder Spielgenehmigung für die Mietsachen erforderlich wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese auf eigene Kosten und eigenes Risiko einzuholen.

Verstößt der Auftraggeber gegen die vorgenannten Pflichten und Obliegenheiten ist der Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.


IX. Haftung des Auftragnehmers

Die Haftung des Auftragnehmers ist umfassend ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln durch den Auftraggeber nachgewiesen wird.

In den nicht vom Haftungsausschluss umfassten Fällen haftet der Auftragnehmer nur mit dem für das jeweilige Vertragsverhältnis vereinbarten Mietpreis.

Bei höherer Gewalt, Diebstahl, Brand oder Beschädigung durch Dritte entfällt ein Schadenersatz des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.


X. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die  dem Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern und sonstigen Vertragspartnern entstehen.

Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden. Diese Haftung ist nicht auf die Benutzung der Mietgegenstände durch den Auftraggeber selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beschränkt.

Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den ihm entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.

XI. Schlussbestimmungen

Alle Konzepte und Angebote des Auftragnehmers unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten, insbesondere Mitbewerbern, auch in Auszügen, nicht bekannt gegeben oder überlassen werden.

Bei Zuwiderhandlungen gegen  diese Verpflichtung hat der Auftraggeber einen Schadenersatz von mindestens 50 % des im Angebot genannten Mietpreises an den Auftragnehmer zu leisten.

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der jeweiligen Mietverträge oder dieser AGB`S berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt sodann eine andere Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung, in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung am nächsten kommt.

 


 

 

Stand der AGB`s  28.09.2006

Zimne&Wicklein GbR Inhaber

 

 

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